Rechtsprechung
LG Kassel, 05.05.2011 - 1 S 432/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- meinmietrecht.de
Wirksamkeit Vermieterkündigung wegen eigenmächtigen Abrisses einer Zwischenwand durch Mieter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wand eingerissen - Vermieter darf kündigen!
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Eigenmächtiger Einriss einer Wand berechtigt Vermieter zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses - Nicht unerhebliche Pflichtverletzung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht
Verfahrensgang
- AG Kassel, 16.11.2010 - 452 C 2411/10
- LG Kassel, 05.05.2011 - 1 S 432/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00
Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand
Auszug aus LG Kassel, 05.05.2011 - 1 S 432/10
Soweit die Beklagten auf die "instruktive Entscheidung" BGHZ 146, 241 ff. verweisen ist anzumerken, dass diese nicht einschlägig ist, weil sie nicht das Verhältnis Vermieter - Mieter betrifft, sondern eine Wohnungseigentümergemeinschaft und die Frage, ob der Eigentümer einer Erdgeschosswohnung die Beseitigung eines Mauerdurchbruchs zwischen zwei Wohnungen im 1. Obergeschoss verlangen kann (…was der BGH a. a. O. mit der Begründung verneint hat, dass im konkreten Fall keine Nachteile für den Antragsteller entstanden waren). - BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus LG Kassel, 05.05.2011 - 1 S 432/10
Bei dieser Gesamtwürdigung ist im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG einerseits das als Eigentumsrecht zu behandelnde Recht des Mieters am Besitz der Wohnung sowie die Dauer des Mietverhältnisses, andererseits das Eigentum des Vermieters an der Mietsache und seine Beeinträchtigung durch das Verhalten des Mieters im Auge zu behalten (BVerfG, WuM 1993, 377; WuM 2004, 80). - BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06
Kündigung nach unsorgfältiger Beratung durch den Mieterschutzverein
Auszug aus LG Kassel, 05.05.2011 - 1 S 432/10
Die Kammer sieht hierin, da die Rechtslage nicht zweifelhaft ist, auch keinen Grund für die Annahme eines schuldausschließenden Rechtsirrtums - die Beklagten sind des Lesens mächtig und hätten sich nur § 17 des Mietvertrages vergegenwärtigen müssen - und weist im übrigen darauf hin, dass sich die Beklagten ein etwaiges schuldhaftes Verhalten des Mieterbundes nach § 278 BGB zurechnen lassen müssen (vgl. auch BGH, NJW 2007, 428, Juris Nr. 15; KG, NJW 2009, 2688, Juris Nr. 8;… Staudinger-Rolfs, a. a. O., § 573 Rdnr. 42). - BVerfG, 16.01.2004 - 1 BvR 2285/03
Zur Stattgabe einer Räumungsklage wegen Verletzung des Rechts des Vermieters zur …
Auszug aus LG Kassel, 05.05.2011 - 1 S 432/10
Bei dieser Gesamtwürdigung ist im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG einerseits das als Eigentumsrecht zu behandelnde Recht des Mieters am Besitz der Wohnung sowie die Dauer des Mietverhältnisses, andererseits das Eigentum des Vermieters an der Mietsache und seine Beeinträchtigung durch das Verhalten des Mieters im Auge zu behalten (BVerfG, WuM 1993, 377; WuM 2004, 80). - KG, 18.05.2009 - 8 U 190/08
Überprüfung von Renovierungsklauseln durch einen Rechtsanwalt
Auszug aus LG Kassel, 05.05.2011 - 1 S 432/10
Die Kammer sieht hierin, da die Rechtslage nicht zweifelhaft ist, auch keinen Grund für die Annahme eines schuldausschließenden Rechtsirrtums - die Beklagten sind des Lesens mächtig und hätten sich nur § 17 des Mietvertrages vergegenwärtigen müssen - und weist im übrigen darauf hin, dass sich die Beklagten ein etwaiges schuldhaftes Verhalten des Mieterbundes nach § 278 BGB zurechnen lassen müssen (vgl. auch BGH, NJW 2007, 428, Juris Nr. 15; KG, NJW 2009, 2688, Juris Nr. 8;… Staudinger-Rolfs, a. a. O., § 573 Rdnr. 42).